Die Verordnung (EU) 165/2014 verpflichtet im Artikel 32 den Unternehmer und den Fahrer zur ordnungsgemäßen Benutzung des digitalen Fahrtenschreiber und der Fahrerkarte.
Im Artikel 33 wird der Unternehmer verpflichtet seine Fahrer hinsichtlich der ordnungsgemäßen Benutzung regelmäßig zu schulen bzw. zu unterweisen.
In diesem Fahrerhandbuch haben wir einfach und verständlich die Bedienung unterschiedlicher Fahrtenschreiber und Tachographenversionen bildlich beschrieben.
Gern drucken wir auch Ihren Namen auf die erste Seite!
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